Aufgabe des Kreisjugendrings ist die jugendpolitische Interessenvertretung
Insbesondere die Interessenvertretung der in ihm zusammengeschlossenen Mitglieder.
Darüber hinaus die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Bereichen gegenüber den politisch Verantwortlichen durchzusetzen und in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Gemeinsame Vorstellungen zu politischen Fragestellungen zu entwickeln und bei der Bewältigung von daraus resultierenden Aufgaben in unserem Gemeinwesen mitzuarbeiten.
Bei der Schaffung von Rahmenbedingungen mitzuwirken, die eine echte Beteiligung von jungen Menschen an politischen Entscheidungsprozessen ermöglichen.
Einrichtungen und Freiräume für junge Menschen – insbesondere auch für nicht-organisierte – sicherzustellen und bei der Sozialplanung, insbesondere der Jugendhilfeplanung mitzuwirken.
Mit überörtlichen Zusammenschlüssen, anderen Jugendringen und Einrichtungen der Jugendarbeit zusammenzuarbeiten, sowie mit den für die Jugendarbeit zuständigen öffentlichen Dienststellen im Kreis- /Gemeindegebiet zu kooperieren.
Aufgabe des Kreisjugendrings ist die Organisation und Koordination
Gemeinsame, den Bedürfnissen der Mitglieder bzw. junger Menschen entsprechende, Aktionen und Veranstaltungen anzuregen, zu planen, zu fördern und ggfs. selbst durchzuführen.
Aus- und Fortbildungsprogramme zu initiieren und ggfs. in Ergänzung der Angebote der Mitglieder selbst durchzuführen.
Beratung und organisatorische Hilfestellungen anzubieten.
Das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Mitglieder bzw. von jungen Menschen zu fördern, durch Erfahrungsaustausch an der Lösung von Problemen mitzuwirken und dort, wo keine Strukturen vorhanden bzw. keine Jugendorganisationen tätig sind, selbst initiativ zu werden (Subsidiarität).
Aufgabe des Kreisjugendrings sind Dienstleistungen
Die Arbeit der Mitgliedsorganisationen bzw. die Arbeit mit jungen Menschen ideell, personell, finanziell und mit einer geeigneten Infrastruktur zu unterstützen.
Neue Formen der Kinder- und Jugendarbeit zu fördern und anzuregen.
Die öffentlichen Mittel des Landkreises Rottweil nach eigenen Kriterien an die Mitglieder zu verteilen.
Aufgabe des Kreisjugendrings ist die internationale Zusammenarbeit
Internationale Begegnungen zu fördern, zu initiieren und durchzuführen.
Die Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen anderer Regionen und Staaten zu intensivieren.