Die Mitgliedschaft im KJR Rottweil ist freiwillig. Sie verpflichtet zur Mitarbeit! Mitglieder können sein:
Jugendverbände, Initiativen, Arbeitsgemeinschaften, Stadt-oder Ortsjugendringe, die drei dezentralen Jugendpflegen der Raumschaften Rottweil, Oberndorf und Schramberg bzw. deren Kommunen und sonstige in der Jugendarbeit tätige Einrichtungen, Jugendinitiativen und Einzelgruppen, soweit sie nicht durch einen Verband, Stadt- oder Ortsjugendring oder eine Organisation auf Kreisebene vertreten sein können.