Der Vorstand des Kreisjugendring Rottweil e.V. besteht aus 4 Personen. Diese werden für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Aufgaben des Vorstands werden in der Satzung geregelt. Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Sprecher und sein Stellvertreter.